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Finanzielle Förderung der Umschulung

Förderung bis zu 100%

Durch Agen­tur für Arbeit oder Jobcen­ter

Für die finan­zi­elle Förde­rung der Umschu­lung kannst Du unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Das IT-Bildungshaus wird dort unter der Anbieternummer A214A31402 geführt und kann so von den Beratern gefunden werden. Die Umschulunng zum/zur Fachinformatiker:in für Anwendungentwicklung im IT-Bildungshaus ist für die Weiterbildungsförderung zugelassen.

Der Bildungs­gut­schein beein­hal­tet die Zusage auf die Über­nahme folgen­der Kosten

  • Förde­rung der gesam­ten Lehr­gangs­kos­ten
  • Förde­rung der Fahrt­kos­ten, ggf. auswer­tige Unter­brin­gung u.ä.
  • gege­be­nen­falls die Weiter­zah­lung des Arbeits­lo­sen­gel­des.

Sprich mit Deinem Bera­ter bei der Agen­tur für Arbeit oder dem Jobcen­ter über den Bildungs­gut­schein. Er muss vorlie­gen, bevor du mit der Umschu­lung beginnst.

Welchen Weiter­bil­dung­trä­ger Du für die Umschu­lung auswählst, ist Deine Entschei­dung. Wir bera­ten Dich gern und ergeb­ni­s­of­fen über Deine Möglich­kei­ten und freuen uns natür­lich, wenn Du Deine Umschu­lung bei uns machst. Mach direkt einen Bera­tungs­ter­min, tele­fo­nisch oder per E-Mail.

Wenn Du weitere Infor­ma­ti­o­nen zum Thema haben möch­test, sieh Dir hier unser Youtube-Video an.

Durch die gesetz­li­che Renten­ver­si­che­rung

Wenn Du aus gesund­heit­li­chen Grün­den eine beruf­li­che Verän­de­rung anstrebst, dann soll­test Du Dich bei Deiner Renten­ver­si­che­rung bera­ten lassen. 

Erste Infor­ma­ti­o­nen gibt dieser Link

https://www.deut­sche-renten­ver­si­che­rung.de/DRV/DE/Reha/Beruf­li­che-Reha/beruf­li­che-reha_node.html

Gabi Rostenbaum über die Finanzierung der Umschulung über den Bildungsgutschein

  Erklär­film Bildungs­gut­schein

Shanice Perret über die Rentenversicherung als Kostenträger

Erklär­film Renten­ver­si­che­rung

Ausfüllhilfe für den Antrag an die Rentenversicherung

Erklär­film Antrag auf Teil­habe

Umschulen ohne finanzielle Förderung

Wer die Umschu­lung ohne finan­zi­elle Förde­rung macht, kann als Selbst­zah­ler die Kosten der Umschu­lung natür­lich auch selbst tragen.  Die  Voll­zeit-Umschu­lung kostet über den Zeit­raum von zwei Jahren 37.409,76 EUR,  die Teil­zeit-Umschu­lung kostet über den Zeit­raum von drei Jahren  38.276,28 EUR. Das sind 12,81 EUR pro Unter­richt­stunde, Stand Juni 2022. Die Höhe der Umschu­lungs­kos­ten vari­iert von Jahr zu Jahr. Die Umschu­lung und die eigene Lebens­hal­tung während der zwei Jahre finan­zi­ell zu bestrei­ten ist mögli­cher­weise nicht für jede/jeden Inter­es­sierte:n reali­sier­bar.

Weiterbildungs­prämie für Umschüler:innen

Teil­­neh­­mer:in­nen einer Umschu­­lung können eine Weiter­­bil­­dungs­­prä­­mie bekom­­men. Für das erfolg­rei­che Beste­hen der Zwischen­prü­fung (1. Teil der gestreck­ten Abschluss­prü­fung) bekommst du 1.000,- Euro, für das erfolg­rei­che Beste­hen der Abschluss­prü­fung (2. Teil der gestreck­ten Abschluss­prü­fung) werden 1.500,- Euro ausge­zahlt.

(Quelle: Arbeit­s­agen­tur.de)

Das Weiterbildungsgeld

Für Arbeits­su­chende, die an einer Umschu­lung mit dem Ziel eines aner­kann­tem Berufs­ab­schluss Teil­neh­men, gibt es seit dem 1. Juli 2023 das Weiter­bil­dungs­geld: sie erhal­ten monatlich 150 € zusätzlich zu den Leistung zum Lebensunterhalt. Das Weiterbildungsgeld wird während der gesamten Dauer der Umschulung gewährt.