Finanzielle Förderung der Umschulung
Förderung bis zu 100%

Durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Für die finanzielle Förderung der Umschulung kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Das IT-Bildungshaus wird dort unter der Anbieternummer A214A31402 geführt und kann so von den Beratern gefunden werden. Die Umschulunng zum/zur Fachinformatiker*in für Anwendungentwicklung im IT-Bildungshaus ist für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
Der Bildungsgutschein beeinhaltet die Zusage auf die Übernahme folgender Kosten
- Förderung der gesamten Lehrgangskosten
- Förderung der Fahrtkosten, ggf. auswertige Unterbringung u.ä.
- gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes.
Sprich mit Deinem Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über den Bildungsgutschein. Er muss vorliegen, bevor du mit der Umschulung beginnst.
Welchen Weiterbildungträger Du für die Umschulung auswählst, ist Deine Entscheidung. Wir beraten Dich gern und ergebnisoffen über Deine Möglickeiten und freuen uns natürlich, wenn Du Deine Umschulung bei uns machst. Mach direkt einen Beratungstermin, telefonisch oder per E-Mail.
Wenn Du weitere Informationen zum Thema haben möchtest, sieh Dir hier unser Youtube-Video an.
Durch die gesetzliche Rentenversicherung
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen eine berufliche Veränderung anstrebst, dann solltest Du Dich bei Deiner Rentenversicherung beraten lassen.
Erste Informationen gibt dieser Link
Auf unseren Youtube-Kanal findest weitere Du Informationen zum Thema Rentenversicherung als Kostenträger. Klicke hier, wenn Du mehr über die Kostenübernahme der Rentenversicherung erfahren willst und hier, wenn Du Informationen über die Beantragung der Umschulung erhalten willst.
Ohne finanzielle Förderung umschulen
Wer die Umschulung ohne finanzielle Förderung macht, kann als Selbstzahler die Kosten der Umschulung natürlich auch selbst tragen. Die Höhe der Umschulungskosten variiert von Jahr zu Jahr und kann bei uns aktuell angefragt werden. Die Umschulung und die eigene Lebenshaltung während der zwei Jahre zu bestreiten ist möglicherweise nicht für jede/jeden Interessierte*n realisierbar.
Weiterbildungsprämie für Umschüler*innen
Teilnehmer*innen einer Umschulung können eine Weiterbildungsprämie bekommen. Für das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung (1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung) bekommst du 1.000,- Euro, für das erfolgreiche Bestehen der Abschlussprüfung (2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung) werden 1.500,- Euro ausgezahlt.
(Quelle: Arbeitsagentur.de)
Der Qualifizierungsbonus

Für Kunden*innen des Bremer Jobcenters, die eine Umschulung mit anerkanntem Berufsabschluss anfangen, gibt es seit 2019 einen Bonus: sie erhalten monatlich 150 € zusätzlich und anrechnungsfrei aus dem Europäischen Sozialfonds. Der Qualifizierungsbonus wird während der gesamten Dauer der Umschulung gewährt.
Dieser soll den Mut und die Motivation belohnen, eine Umschulung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen. Der Qualifizierungsbonus muss vor dem Beginn der Umschulung beim Jobcenter beantragt werden.
Die Umschulenden müssen zum Nachweis ihrer Teilnahme an der Umschulung ihre Anwesenheit auf einem Formular dokumentieren, die der Bildungsträger (das IT-Bildungshaus) mit seiner Unterschrift bestätigt.